Zur Aufnahme von 2.500 irakischen Flüchtlingen in Deutschland im Jahr 2009
Laut Beschluss des Rates der Innen- und Justizminister der Europäischen Union vom 25.11.2008 fordert die EU ihre Mitgliedsstaaten auf, auf freiwilliger Basis und im Rahmen der jeweiligen Kapazitäten schutzbedürftige irakische Flüchtlinge aufzunehmen, die aktuell in Syrien und Jordanien leben. Aus diesem ebenso vage vereinbarten EU-Kontingent von 10.000 Flüchtlingen hat sich die deutsche Innenministerkonferenz (IMK) bereits am 21./22.11. 2008 darauf festgelegt, 2.500 Flüchtlinge aufzunehmen (davon ca. 2000 aus Syrien und 500 aus Jordanien).Seit Anfang Jan. 2009 läuft das Aufnahmeverfahren.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Infos (weiter unten ausführliche Dokumente):
- Auswahl- und Aufnahmeverfahren: Nach den Resettlement-Kriterien des UNHCR hat dieser für die Aufnahme Flüchtlinge ausgewählt, die in einer besonderen Notlage sind: Alleinstehende Frauen mit Kindern, Gewaltopfer, Angehörige von verfolgten religiösen oder anderen Minderheiten, Menschen mit bestimmten Krankheiten wurden bei der Auswahl bevorzugt. Aus den vorgeschlagenen Flüchtlingen wählt das BAMF unter Hinzunahme weiterer Kriterien ("Integrationsfähigkeit", familiäre Bezüge in Deutschland, Sprachkenntnisse u.ä.) aus. Außerdem werden Sicherheitsüberprüfungen vorgenommen, deren Ergebnisse zu einem Ausschluß führen können. Last but not least prüft die IOM auf ansteckende Krankheiten. Wer diese Prozedur durchlaufen hat, wird ebenfalls vom IOM nach Deutschland ausgeflogen. Dort findet zunächst im Lager Friedland (Niedersachsen) eine Erstaufnahme statt, bei der weitere Überprüfungen erfolgen und die Verteilung auf die Kommunen bzw. Kreise organisiert wird.
- Status: Die Flüchtlinge erhalten keinen voll umfänglichen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie erhalten in D aber eine zunächst auf 3 Jahre befristetete Aufenthaltserlaubnis nach § 23 (2) AufG. Hierzu gehört, dass keine Visumspflicht herrscht, eine Arbeitserlaubnis besteht und Ansprüche auf Sozialleistungen nach SGB II oder XII bestehen (solange Letztere in Anspruch genommen werden, bestehen wohnsitzbeschränkende Auflagen). Im Rahmen der dezentralen Unterbringungen sind die Flüchtlinge nicht gezwungen, in sog. Gemeinschaftsunterkünften zu leben. Sie können, sofern die Möglichkeit besteht, sofort eine normale Wohnung beziehen. Nach 3 Jahren ist eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach den gleichen Kriterien möglich, nach 7 Jahren kann der Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt werden, für die dann die allgemein gültigen Erteilungsvoraussetzungen wie z.B. Lebensunterhaltssicherung, keine Vorstrafen etc.) angelegt werden.
Ausführliche Informationen:
UNHCR: Informationen zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens für irakische Staatsangehörige
aus Syrien und Jordanien im ersten Halbjahr 2009
Diakonisches Werk Baden-Württemberg / Ottmar Schickle: Aufnahme irakischer Flüchtlinge (mit Detailinformationen zu Baden-Württemberg)
Infos zur (EU-)Flüchtlingspolitik und zur Situation an den EU-Grenzen
Neue UNHCR-Studie "Global Trends"
Nach Angaben des UNHCR gab es im Jahr 2007 weltweit 42 Millionen Flüchtlinge, darunter 26 Millionen Binnenvertriebene. Die am 17. Juni 2008 veröffentlichte Statistik "Global Trends" weist damit zum zweiten Mal in Folge einen Anstieg der Flüchtlingszahlen aus.Die gute Nachricht: Mit 99.000 Flüchtlingen wurde die seit 15 Jahren höchste Zahl von Flüchtlingen über Resettlement-Maßnahmen aufgenommen.
Hier der Link zur gesamten Studie "2007 Global Trends"
Gemeinsame Erklärung von UNHCR und ECRE
aus: Pro Asyl Newsletter 139 August 2008UNHCR und der Europäische Flüchtlingsrat ECRE haben am 25. Juli 2008 eine gemeinsame Stellungnahme zum Resettlement (Programme zur dauerhaften Aufnahme von Flüchtlingen) veröffentlicht. Ziel des Papiers ist es, Staaten zu ermutigen, Resettlementprogramme zu erweitern oder zu beginnen, parallel Partnerschaften zwischen UNHCR und den Nichtregierungsorganisationen aufzubauen und die Nichtregierungsorganisationen in den Resettlementprozess einzubinden. Auch nach dem Scheitern der Pläne zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge im Rahme von Resettlementprogrammen werden die europäischen Nichtregierungsorganisationen weiterhin für die Stärkung von Resettlementaktivitäten eintreten. Neben Definitionen und Positionsbestimmungen zum Resettlement enthält das UNHCR/Ecre-Papier auch Links zu den wesentlichen Dokumenten, die es zum Thema inzwischen gibt.

